Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marktplatz Immobilien Kleudgen & Echterhoff GbR
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen, die zwischen derMarktplatz Immobilien Kleudgen & Echterhoff GbR (nachfolgend “Marktplatz Immobilien”) und ihren Kundenabgeschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Marktplatz Immobilien stimmt ihrer Geltungausdrücklich schriftlich zu. Mit der Verwendung eines Angebotes von Marktplatz Immobilien stimmt der Kunde dennachstehenden Bedingungen zu. Mit Verwendung ist beispielsweise die Kontaktaufnahme zu Marktplatz Immobilien oderdem Eigentümer einer Immobilie aufgrund eines angebotenen Objektes gemeint.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Marktplatz Immobilien stimmt ihrer Geltungausdrücklich schriftlich zu. Mit der Verwendung eines Angebotes von Marktplatz Immobilien stimmt der Kunde dennachstehenden Bedingungen zu. Mit Verwendung ist beispielsweise die Kontaktaufnahme zu Marktplatz Immobilien oderdem Eigentümer einer Immobilie aufgrund eines angebotenen Objektes gemeint.
2. Vertragsgegenstand
Marktplatz Immobilien bietet Dienstleistungen im Bereich der Immobilienvermittlung an, einschließlich dem Abschluß vonVerträgen oder deren Nachweis rund um Kauf, Verkauf und der Vermietung von Immobilien, Grundstücken undgrundstücksgleichen Rechten. Der genaue Umfang der Dienstleistungen wird im jeweiligen Maklervertrag festgelegt. Durch Auskünfte über die Objekte bzw. die Herausgabe von Exposés kommt kein Maklervertrag stillschweigend zustande. Macht der Empfänger des Exposés in irgendeiner Weise von den angebotenen Maklerdiensten Gebrauch, kommt ein Maklervertrag zustande.
Marktplatz Immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig und uneingeschränkttätig werden. Bei direkten Verhandlungen des Kunden mit dem Verkäufer/ Vermieter ist auf Marktplatz Immobilien Bezug zu nehmen.
Marktplatz Immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig und uneingeschränkttätig werden. Bei direkten Verhandlungen des Kunden mit dem Verkäufer/ Vermieter ist auf Marktplatz Immobilien Bezug zu nehmen.
3. Angebote
Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Auskünften und Informationen, die der Eigentümer MarktplatzImmobilien erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Alle Angebote von Marktplatz Immobilien sind freibleibend und unverbindlich.
Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Sollte das von Marktplatz Immobilien nachgewiesene Objekt dem Kunden bereits bekannt sein, muss der Kunde das unverzüglich unter Offenlegung der Informationsstelle an Marktplatz Immobilien mitteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, erkennt der Kunde die weitere Tätigkeit von Marktplatz Immobilien als ursächlich für den Vertragsabschluss an.
Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Sollte das von Marktplatz Immobilien nachgewiesene Objekt dem Kunden bereits bekannt sein, muss der Kunde das unverzüglich unter Offenlegung der Informationsstelle an Marktplatz Immobilien mitteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, erkennt der Kunde die weitere Tätigkeit von Marktplatz Immobilien als ursächlich für den Vertragsabschluss an.
4. Vertraulichkeit
Alle Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Empfänger bestimmt und müssen streng vertraulich behandelt werden. Erfolgt ohne die Zustimmung von Marktplatz Immobilien eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertrag zustande, so kann der Empfänger Marktplatz Immobilien − unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche − Schadensersatz in voller Höhe der vereinbarten Provision schulden.
5. Maklerprovision
MaklerprovisionDie Maklerprovision richtet sich nach den im Maklervertrag vereinbarten Konditionen. Wird ein durch Marktplatz Immobilien angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch von Marktplatz Immobilien nicht.
Kommt es aufgrund der Tätigkeit von Marktplatz Immobilien zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die vereinbarte Provision geschuldet. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen, oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt.
Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird. Ebenfalls bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingungoder durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt. Marktplatz Immobilien hat auch Anspruch auf eine Provision, wenn infolge der Vermittlung oder des Nachweises durch Marktplatz Immobilien eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes stattfindet.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
Kommt es aufgrund der Tätigkeit von Marktplatz Immobilien zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kauf, Miete, Pacht), wird die vereinbarte Provision geschuldet. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen, oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt.
Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird. Ebenfalls bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingungoder durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt. Marktplatz Immobilien hat auch Anspruch auf eine Provision, wenn infolge der Vermittlung oder des Nachweises durch Marktplatz Immobilien eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes stattfindet.
Der Provisionsanspruch ist mit dem Vertragsabschluss über das nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt fällig.
6. Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, Marktplatz Immobilien die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z. B. Objektanzeigen, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn der Kunde seine Verkaufsabsicht aufgibt.
7. Pflichten des Maklers
Marktplatz Immobilien verpflichtet sich, sich nach besten Kräften um den Nachweis oder die Vermittlung eines Vertragsabschlusses zu bemühen.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Marktplatz Immobilien über alle wesentlichen Umstände zu informieren, die für die Vertragsabwicklung von Bedeutung sind. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, erforderliche Unterlagen zeitnah zur Verfügung zu stellen und an notwendigen Terminen teilzunehmen.
Der Kunde wird Marktplatz Immobilien unverzüglich von einem geplanten Vertragsabschluss unterrichten; er istverpflichtet, Marktplatz Immobilien eine Abschrift des Vertrages sowie aller Nebenabreden zu übersenden, sowie alle Auskünfte zu tätigen, die Marktplatz Immobilien für die Berechnung der Provision benötigt.
Der Kunde wird Marktplatz Immobilien unverzüglich von einem geplanten Vertragsabschluss unterrichten; er istverpflichtet, Marktplatz Immobilien eine Abschrift des Vertrages sowie aller Nebenabreden zu übersenden, sowie alle Auskünfte zu tätigen, die Marktplatz Immobilien für die Berechnung der Provision benötigt.
9. Datenschutz
Marktplatz Immobilien erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich im Rahmen dergesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung von Marktplatz Immobilien.
10. Haftungsausschluss
Grundsätzlich haftet Marktplatz Immobilien nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhaltenberuhen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Marktplatz Immobilien auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Kommen Verträge, z.B. Finanzierungsverträge, aufgrund von Vermittlungstätigkeiten von Marktplatz Immobilien zwischendem Kunden und Drittfirmen zustande, übernimmt Marktplatz Immobilien keine Haftung für die Leistungen derempfohlenen oder vermittelten Unternehmen.
Kommen Verträge, z.B. Finanzierungsverträge, aufgrund von Vermittlungstätigkeiten von Marktplatz Immobilien zwischendem Kunden und Drittfirmen zustande, übernimmt Marktplatz Immobilien keine Haftung für die Leistungen derempfohlenen oder vermittelten Unternehmen.
11. Gerichtsstand und Aufrechnungsklausel
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das Gericht am Sitz von Marktplatz Immobilien zuständig, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Gegen den Provisionsanspruch ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen ausgeschlossen.
Gegen den Provisionsanspruch ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen ausgeschlossen.
12. Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sind, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Dies gilt auch dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt
werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.